Basisinformation:
Ursocyclin 10% pro inj.
100 mg/ml Injektionslösung für Rinder, Schweine, Schafe
ZUSAMMENSETZUNG DES ARZNEIMITTELS:
1 ml enthält:
Wirkstoff:
Oxytetracyclinhydrochlorid 108,0 mg
(entsprechend 100 mg Oxytetracyclin)
Sonstige Bestandteile:
Qualitative Zusammensetzung sonstiger Bestandteile und anderer Bestandteile | Quantitative Zusammensetzung, falls diese Information für die ordnungsgemäße Verabreichung des Tierarzneimittels wesentlich ist |
Hydroxymethansulfinsäure, Natriumsalz 2H2O |
5,0 mg |
Povidon K 17 | 25,0 mg |
2-Pyrrolidon | / |
Monoethanolamin | / |
Magnesiumchlorid-Hexahydrat | / |
Wasser für Injektionszwecke | / |
Klare, gelbe bis rotbraune Injektionslösung zur intramuskulären Anwendung
ANWENDUNGSGEBIETE:
Zur Behandlung von Infektionskrankheiten, die durch oxytetracyclinempfindliche Erreger hervorgerufen werden:
Schweine, Rinder: Pneumonien und Bronchopneumonien, die auf Begleitinfektionen (Superinfektionen) mit oxytetracyclinempfindlichen Erregern beruhen.
Schweine: akute Eperythrozoonoseanfälle
Schafe: ansteckendes Verlammen (Chlamydienabort)
GEGENANZEIGEN:
Nicht anwenden bei:
- Infektionen mit tetracyclinresistenten Erregern.
- Schweren Leber- und Nierenfunktionsstörungen.
Nicht anwenden bei bekannter Überempfindlichkeit gegenüber Tetracyclinen oder einem der sonstigen Bestandteile.
NEBENWIRKUNGEN:
Rind, Schwein, Schaf:
Häufig (1 bis 10 Tiere / 100 behandelte Tiere): |
Photodermatitis1 |
Selten (1 bis 10 Tiere / 10.000 behandelte Tiere): |
Allergische Reaktionen2 |
Unbestimmte Häufigkeit: |
Störung der gastrointestinalen Flora3 , Nierenfunktionsstörung4 , Leberschädigung, Sensibilisierungsstörungen und Entzündungsreaktionen an der Injektionsstelle 5 , Hemmung der Kalzifizierung und Braungelbfärbung der Zähne 6 |
1 unter intensiver Lichteinwirkung bei geringer Hautpigmentierung
2 Gegenmaßnahmen: siehe unter Abschnitt 3.10
3 mit Abnahme der Verdauungsfähigkeit von pflanzlicher Nahrung verbunden
4 erhöhte Gefahr bei gestörtem Flüssigkeitshaushalt
5 tierartlich unterschiedliche Ausprägung
6 während Trächtigkeit und Laktation, daher strenge Indikationsstellung erforderlich
WARTEZEIT:
Schwein: Essbare Gewebe: 21 Tage
Rind, Schaf: Essbare Gewebe: 21 Tage
Milch: 6 Tage
Tierarzneimittel, das der Verschreibungspflicht unterliegt.
PHARMAZEUTISCHER UNTERNEHMER:
Serumwerk Bernburg AG
Hallesche Landstraße 105b
06406 Bernburg
Stand: November 2022